Alexandra Frei ist nicht auf ausgetretenen Wegen gegangen. 1984 hat sie als erste Frau in der Schweiz ihr eigenes Patentanwaltsbüro gegründet. Aus einem Zweierteam hat sie eines der bekannteren Schweizerischen Büros aufgebaut. Durch ihre aktiven Mitarbeit in verschiedenen Verbänden und Gremien hat sie die Schweizerische IP-Landschaft mitgeprägt. So war sie Richterin am Handelsgericht Zürich, Richterin in der Eidgenössischen Rekurskomission für Geistiges Eigentum, Präsidentin von LES Switzerland, Vorstandsmitglied im Schweizer Verband der Richter in Handelssachen SVRH, und Vizepräsidentin des Institutsrats des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum.
Bei ihrer Arbeit hat Alexandra Frei sich nicht auf die üblichen Aufgaben als Patent- und Markenanwältin beschränkt. Als ehemalige Unternehmerin in der Produktion kennt sie die wirtschaftliche Realität, in der ein Betrieb operieren muss. Daraus hat sie eine ganzheitliche Beratung und Begleitung entwickelt und gepflegt, zusammengefasst als «marktorientierter Produkteschutz».
Wichtig war und bleibt ihr, dass unserer Arbeit bezahlbar ist, ohne dass wir Abstriche bei der Qualität machen. Verzicht auf Schein und Glanz, stattdessen solide Substanz.
Diese Haltung hat uns als ganze Firma geprägt und pflegen wir weiter.